Boot fahren

aus Kroatien, dem Reiseführer Kroatien

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Boote
Hier informieren wir über das Thema Boot fahren in Kroatien.

Zur Info: Es existieren bereits Seiten zu Hafenämter, zum Segeln, zu alle bekannten Marinas sowie speziell dem Verbund der ACI Marinas. Informationen zu den vorstehenden Seiten sollten generell dort eingebracht, gepflegt oder nachgeschlagen werden.



Inhaltsverzeichnis

Was brauche ich, um ein Boot anzumelden ?


Zur Erlangung der Vignette verlangen die Hafenkapitäne bei der Anmeldung eines Bootes :


1. Ein Dokument über die Zulassung des Wasserfahrzeuges wie z.B. einen internationalen Bootsschein ( IBS vom DMYV oder ADAC) oder die Zulassung eines Wasserschifffahrtsamtes (WSA-Zulassung) Diese Dokumente gelten als Eigentumsnachweis für das Wasserfahrzeug.

2. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über mindestens 3,5 Millionen Kuna, also ca. 486.000 Euro für das anzumeldende Wasserfahrzeug sofern dieses über einen Motor mit 15KW und mehr verfügt !

3. Vorlage eines gültigen Sportbootführerscheines. Für deutsche Staatsbürger ist dies der Sportbootführerschein See oder der entsprechende Befähigungsnachweis des Staates Kroatien.

4. Das Ausfüllen einer Personenliste aller Personen, die der Bootseigner im Verlaufe der Gültigkeitsdauer der Vignette (12 Monate) auf dem Wasserfahrzeug mitnehmen möchte. Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen nicht auf die Personenliste eingetragen werden. Die maximale Anzahl "X" der Personen, die auf dieser Liste eingetragen werden dürfen ergibt sich aus der maximal zulässigen Personenzahl für das Boot und errechnet sich wie folgt : X+30%+X

Beispiel :

zul. Personenzahl "X" für das Boot = 10,
zzgl. 30% = 3,
zzgl. X = 10
max. zul. Personen auf der Personenliste somit = 23


Es muß bei Beantragung der Vignette nicht sofort die volle Anzahl der Personen eingetragen werden. Die Liste kann im Verlaufe der Gültigkeitsdauer der Vignette jederzeit bis zur max. zulässigen Personenzahl nachgetragen (aufgefüllt) werden, muß dann jedoch bei einem Hafenkapitän neu abgestempelt werden. Diese Prozedur ist kostenlos.

5. Für Boote mit Kojen / Kajüte ( = Übernachtungsmöglichkeit) muß eine Crewliste erstellt werden. Auf dieser Liste erscheinen die Personen, die sich aktuell an Bord befinden (werden). Die Personen auf der Crewliste müssen sich aus dem Personenkreis zusammensetzen, die bereits auf der Personenliste aufgeführt sind ! Die Zusammensetzung der Crewliste kann beliebig oft geändert werden.


Anmerkung : Derzeit wird von Skippern vereinzelt berichtet, daß verschiedene Hafenkapitäne (Lucka Kapetanja) nicht mehr auf der Crewliste bestehen bzw. erklären, es würde diese Liste nicht mehr geben. Darüber gibt es jedoch keine gesicherten Erkenntnisse und schon garkein Gesetz bzw. Verordnung aus Zagreb, welche diese Handlungsweise legitimiert.

Wissenswertes um die Vignette

Hier die Tabelle mit den derzeit gültigen Kosten für die Vignette :


Bild:Vignettengebühr20071.jpg


Die Vignette hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Bei sich anschließendem Wiederholungskauf der Vignette wird ein Rabatt von anfangs 10% bis max. 50% auf die Sicherheitsgebühr gewährt. Der Endbetrag ergibt sich dann jeweils zzgl. der Bearbeitungsgebühren.

Nach dem Ablauf der Vignette wird das Recht auf eine Ermäßigung gewahrt, wenn die neue Vignette bis zum Ende des Kalenderjahres gekauft wird, in dem die vorherige abgelaufen ist. Die Folgevignette kann im Voraus (im Kalenderjahr des Ablaufes) gekauft werden, aber sie ist erst nach Ablauf der vorherigen Vignette gültig.

Welche Boote müssen angemeldet werden ?

Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.

Weiterhin sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 3 Metern, jedoch mit Motoren, die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtig.

Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.

Gleichzeitig sind alle anmeldepflichtigen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !

Benötigte Dokumente an Bord

1. Permit mit Personenliste (wird vom zuständigen Hafenamt zusammen mit der Vignette ausgegeben)
2. Crewliste für Boote mit Übernachtungsmöglichkeit (Koje, Kajüte)
3. gültiger Befähigungsnachweis für das Fahrgebiet (Boots-Führerschein)
4. Seefunklizenz (sofern ein Funkgerät an Bord ist)
5. Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät
6. Europ. Feuerwaffenpaß für evtl. mitgeführte Signalpistole


Welche Führerscheine bzw. Bootspatente benötigt man ?

Als deutscher Staatsbürger benötigt man entweder den Sportbootführerschein See oder das vom kroatischen Staat vorgesehene kroatische Bootspatent - welches Befähigungsnachweis genannt wird. Der deutsche Sportbootführerschein Binnen ist nicht ausreichend, ebenso wenig das Bodensee Schifferpatent !

Als österreicher benötigt man den FB 2 - FB 4 oder das Kroatische Patent A / B oder C

Bisher durfte man in Kroatien Boote bis 5 PS führerscheinfrei führen, was nun aber nicht mehr so ist!

Grundsätzlich sind seit 1.01.2006 alle motorgetriebenen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig !

Für kleine Boote wurde der Befähigungsnachweis der Kategorie A eingeführt, welcher zum Führen motorisierter Boote wie folgt berechtigt:

- bis 7m Länge
- eine Motorisierung bis 15 KW
- bis 6 Seemeilen Entfernung von der Küste bzw. einer Insel

Für Boote/Yachten darüber hinaus (bis 30 BRZ) ist der Schein der Kategorie B erforderlich!

Da der Lernaufwand für den Kategorie A unwesentlich geringer ist als für den Kategorie B, ist ein Erwerb des Kategorie B empfehlenswert, da dieser auch die UKW-Seesprechfunkberechtigung (für Charteryachten Pflicht!) beinhaltet! (Anm.: darüber hinaus ist der Kategorie B für das komplette Hoheitsgebiet gültig und von der Stärke der Motorisierung uneingeschränkt!)

Für Gäste, die eine Yacht chartern möchten, ist darüber hinaus eine Seefunklizenz erforderlich, da solche Wasserfahrzeuge der Ausrüstungspflicht unterliegen. KLeinere, offene Sportboote unterliegen nicht dieser Ausrüstungspflicht. Die entsprechende deutsche Funklizenz wird anerkannt.

Schulen für das kroatische Bootspatent im Bereich Istrien

Pula / Medulin:


Opatija bzw. Rijeka:

Rijeka / Lovran:


Rijeka / Opatija:

Wie alt muß man sein, um das kroatische Bootspatent zu erlangen ?

Das Bootspatent der Kat. A kann bereits mit 14 Jahren erlangt werden.

Mit diesem kroatischen Bootspatent dürfen Segel- und Verdrängerboote in Kroatien bereits ab 14 Jahren in dem dafür vorgesehenen Geltungsbereich gefahren werden, zum Führen von Gleitern muss jedoch das 18. Lebensjahr vollendet sein.

Das Kat. B Patent kann ab dem 16. Lebensjahr erlangt werden.

Mit diesem kroatischen Bootspatent dürfen Segel- und Verdrängerboote in Kroatien bereits ab 16 Jahren in dem dafür vorgesehenen Geltungsbereich gefahren werden, zum Führen von Gleitern muss jedoch das 18. Lebensjahr vollendet sein.


Elektronische Seekarten

Ausleihen von kleinen Motorbooten und Jet-Ski´s

Seit dem 1.01.2006 besteht für jegliche motorisierten Wasserfahrzeug, unabhängig von der Motorleistung, eine generelle Führerscheinpflicht.


Achtung !!!

Die meisten Verleiher von "Rent a boat" Booten bzw. Jet-Ski`s verschweigen diese Tatsache dem Entleiher und lassen sich auch keinen Führerschein zeigen. Im Falle eines Unfalles oder einer Kontrolle steht der Entleiher (Mieter) dann hilflos da wenn er mit den geltenden Gesetzen nicht vertraut ist. Ihn trifft dann die volle Härte des Gesetzes und im Schadensfalle muß er alle Kosten des Verletzten bzw. des Unfallgegners aus seiner eigenen, privaten Tasche bezahlen.

Es besteht dann keinerlei Versicherungsschutz !

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Guides und Hafenführer

Das am meisten verbreitete Gesamtwerk für Kroatienskipper stellen die beiden Hefte des Autors Karl-Heinz Beständig :

sowie

  • 1000 Wegepunkte - Eine praktische Wegepunktsammlung für die Adriaküste von Istrien, Kvarner Bucht, Dalmatien und Montenegro -

dar.


Sehr schöne und informative Reiseführer mit vielen Fotos und ausführlichen Beschreibungen gibt es von Günter Lengnink :


Bootstankstellen in Kroatien

Ort > tiefgang in meter > öffnungszeit


Gesetze, Verordnungen, Regeln

  • Im Bereich von Hafenanlagen ist das Rennbootfahren, Wellenreiten Wasserskifahren (auch Unterricht) und Baden verboten.
  • Gleiches gilt für den Verkehr von Motor- und Segelbooten und das Surfen in einer Entfernung von 50 m von der Küste.
  • An Badestränden ist vor den Abgrenzung der Bojenreihen mindestens ein Abstand von 50 m zu halten.
  • Bei Naturstränden ist ein Abstand von 150 m einzuhalten. In den Freibadezonen an der Küste haben sich Boote mindestens 150 m von der Küste entfernt zu halten. Natürlich ist zum Zwecke des Anlegens und Ankerns (auch mit Landleine) eine Annäherung möglich!
  • Boote in Gleitfahrt, Seefahrzeuge mit Jetantrieb in Gleitfahrt und Luftkissenfahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht.
  • Das Schwimmen außerhalb der Begrenzungen von Strandanlagen und in einer Entfernung von mehr als 100 m von Naturstränden ist untersagt.
  • Die Verschmutzung des Meeres mit Mineralöl, allen Kunststoff-, Metall-, Glas- und anderen Verpackungen und Abfällen ist zu unterlassen.
  • In Buchten und Häfen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit generell 4 Knoten (ca. 7.5 km/h), sofern dies lokal nicht anders gekennzeichnet ist.. Bei Fahrten durch Meeresengen und Kanäle sollte die Geschwindigkeit weiter herabgesetzt werden.
  • In einigen Buchten ist das Ankern gebührenpflichtig. Als Ausgleich dafür werden teilweise Lebensmittel besorgt und Müllbeutel abgeholt. Die Gebührenerhebung in Buchten soll in Kroatien zukünftig gesetzlich geregelt werden. Personen, die Gebühren kassieren, müsse sich durch die Vorlage eines Berechtigungsausweises legitimieren und eine gedruckte Quittung ausstellen.

Seenotsignalmittel

Da es auf diesem Gebiet sehr viele verschiedene Signalmittel auf dem Markt zu kaufen gibt, wird hier als Übersicht ein Link zur Verfügung gestellt. Die darin aufgeführten Gesetze / Verordnungen / Voraussetzungen beziehen sich auf das geltende Recht in der Bundesrepublik Deutschland.

Vorgeschriebene Mindest-Ausrüstung von Booten

Boote haben bei Fahrten in kroatischen Küsten- und Binnengewässern folgende Ausrüstung mitzuführen:

  • Anker mit Kette oder Trosse (Minimallänge 30 m)
  • mindestens 2 Festmacherleinen (Minimallänge 10 m)
  • Paddel oder Riemen (kleine Boote)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Lenzeinrichtung (Eimer oder Pumpe)
  • 6 rote Handfackeln mit Zündhölzern (wasserdicht verpackt)
  • Rückspiegel beim Ziehen von Wasserskifahrern
  • Je 1 Rettungsweste für jede sich an Bord befindliche Person.

Darüber hinaus wird ein Feuerlöscher empfohlen.


Hilfreiche Links

Allgemeine Informationen



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